Wenn die Nachbarn nerven – Wohnungsverkauf ohne Stress
Nachbarn können manchmal echte Störenfriede sein – sogar noch nach Ihrem Immobilienverkauf. Als Immobilienmakler für München und Umgebung wissen wir aus Erfahrung, wie Ihnen Nachbarn nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Suche nach einem Käufer erschweren können.
Was steckt hinter einer Veräußerungsbeschränkung?
Das größte Problem für einen geplanten Immobilienverkauf ist die sogenannte Veräußerungsbeschränkung. Ein Blick ins Grundbuch oder die Gemeinschaftsordnung lohnt, um zu erkennen, ob diese Regelung überhaupt für Ihre Eigentümergemeinschaft gilt. Nach § 12 WEG muss die Veräußerungsbeschränkung hier explizit festgehalten werden. Fehlt dieser Eintrag, können die Nachbarn noch so sehr gegen einen potenziellen Käufer wettern – ein Mitspracherecht bei der Entscheidung haben sie nicht.
Dies gilt übrigens auch, wenn die Einschränkung ausschließlich in der Gemeinschaftsordnung und nicht im Grundbuch zu finden ist. Alleine durch das Grundbuch wird die Einschränkung rechtskräftig und eine Zustimmung zum Immobilienverkauf durch die restlichen Eigentümer ist notwendig. Als Immobilienmakler in München wissen wir, wie sinnvoll diese Regelung sein kann. So möchte § 12 WEG die verbleibenden Eigentümer vor problematisch eingestuften Interessenten bewahren, deren Einzug der Verkäufer mit allen weiteren Folgen nicht mehr miterlebt.
Kann mein Nachbar ein Veto gegen den Verkauf einlegen?
Wenn Ihr spießiger Nachbar Angst vor Familien mit Kindern oder Party-freudigen Singles hat, kann er nicht grundlos sein Veto gegen den Interessenten einlegen. Gemäß § 12 WEG muss ein einschlägiger Grund für die Ablehnung vorliegen. Das Urteil einer einzelnen Person in einer Eigentümergemeinschaft muss zudem nicht das finale Wort sein. In der Praxis werden drei verschiedene Verfahren angewandt:
- alle Mitglieder der Gemeinschaft entscheiden über den Verkauf
- die Entscheidung wird von der Mehrheit getroffen
- alleine die Hausverwaltung hat die Entscheidungsgewalt
Als Immobilienmakler in München empfehlen wir Ihnen, frühzeitig eine Prüfung der eventuell vorliegenden Veräußerungsbeschränkung und die Art des Verfahrens abzuklären. Als Experte der Branche stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Ihren Immobilienverkauf auch rechtlich zu betreuen. Wir verfügen über einen hervorragenden Kontakt im rechtlichen Bereich und sorgen dafür, dass Sie nicht beim finalen Notartermin eine negative Überraschung erleben. Genauso helfen wir Ihnen, den passenden Kandidaten für den Kauf Ihrer Eigentumswohnung zu finden. So werden Ihre Nachbarn oder Mitglieder der Eigentümergemeinschaft kaum etwas auszusetzen haben.
Mit Profi-Hilfe Fehler beim Immobilienverkauf vermeiden
Nicht nur der Verkauf einer Eigentumswohnung in einem Haus mit mehreren Eigentümern bringt eine Reihe von Hürden und Fallstricken mit sich. Kommen Sie einfach auf uns zu, wenn Sie Ihren Immobilienverkauf so stressfrei wie möglich gestalten möchten. Als erfahrener Immobilienmakler in München ebnen wir Ihnen gerne den Verkaufsweg!
Foto: © vicnt
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