Unterstützung für Familien beim Hausbau im Jahr 2024 durch Wohneigentum für Familien (WEF) anstatt Baukindergeld
Das Baukindergeld wurde konzipiert, um Familien finanziell bei der Realisierung ihres Wohneigentums zu helfen. Der Nachfolger WEF hat das gleiche Ziel, allerdings werden hier keine Zuschüsse sondern zinsgünstige Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Alle wesentlichen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Erwerb von Wohneigentum für Familien (WEF) als Alternative zum Baukindergeld.
Das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF), auch bekannt als KfW-Programm Nr. 300, wurde am 1. Juni 2023 ins Leben gerufen. Diese Förderung wird häufig als das Nachfolgemodell für das ausgelaufene Baukindergeld betrachtet.
Für Familien liegt die Einkommensgrenze bei 90.000 Euro jährlich, mit einem Zusatz von 10.000 Euro pro Kind.
Klimafreundliches Haus gefördert durch WEF 2024
Vor dem Start des neuen Förderprogramms "Wohneigentum für Familien" (WEF) am 31. Mai, auch bekannt als Baukindergeld 2024, veröffentlichte das Bauministerium Details dazu. Dieses Programm unterstützt Familien mit geringen und mittleren Einkommen durch zinsverbilligte KfW-Kredite bei der Bildung von Wohneigentum.
Einfache Erläuterung zu Wohneigentum für Familien (WEF) und Baukindergeld 2024:
- Start: 1. Juni 2023
- Verantwortlichkeit: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Ziel: Schaffung von neuem selbst genutzten (klimafreundlichen) Wohnraum
- Förderkreis: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem geringen oder mittleren Einkommen (maximal zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro, plus 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind)
- Förderhöchstbetrag: Maximal 240.000 Euro für die eigene Wohneinheit, abhängig von Förderstandard und Kinderanzahl
- Zinskonditionen: Laufzeit bis 35 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, aktueller effektiver Jahreszins: 1,25%
Details zum WEF (Baukindergeld) 2024:
- Gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude.
- Ein Neubau muss den energetischen Standard von einem Effizienzhaus 40 für Neubauten erreichen und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen.
- Förderfähig sind nur Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen, mit gleichen Anforderungen wie beim Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN).
- Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG.
- Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten und noch kein Wohneigentum besitzen.
- Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 60.000 Euro bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten.
- Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung.
- Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.
WEF 2024 und Fertigbau: Vorteile für Fertighaus-Baufamilien
Die neue Förderung für Wohneigentum für Familien (WEF) erweist sich auch als vorteilhaft für Familien, die sich für ein Fertighaus entscheiden. Die Förderbedingungen berücksichtigen die Nachhaltigkeit des geförderten Gebäudes, und Neubauten in Holz-Fertigbauweise sind aufgrund ihrer durchdachten Planung besonders ökologisch.
Erfolgreiche Fortführung des Baukindergelds
Das Baukindergeld, eine staatliche Neubauförderung für Familien, die im März 2021 auslief, erhielt aufgrund seiner Wirksamkeit viel Lob. Es ebnete vielen Familien den Weg zum eigenen, selbst genutzten Wohneigentum.
Die Aussicht auf ein Nachfolgemodell wurde immer wieder diskutiert, und die Pläne für eine neue Wohneigentumsförderung für Familien wurden schließlich konkret. Im Juni 2023 wurde ein Nachfolgemodell eingeführt, wenn auch in geringerem Umfang.
Das WEF 2024 richtet sich explizit an Familien mit minderjährigen Kindern und begrenztem Einkommen.