Erbimmobilie – Wann sich das Verschenken für Sie auszahlt
Wird eine Immobilie vererbt, haben sich die Erben um vieles zu kümmern. Denn die Erbschaftssteuer folgt auf dem Fuße. In vielen Fällen fällt sie auch erschreckend hoch aus. Deshalb kann es sich lohnen, das Haus vor dem Erbfall zu übertragen, also zu schenken. Experten empfehlen Eigentümern, genau zu überprüfen, unter welchen Umständen sich Schenken wirklich lohnt. Denn die Ersparnisse variieren von Fall zu Fall stark.
Allein im Jahr 2016 haben die Deutschen knapp 109 Milliarden Euro geerbt und geschenkt bekommen. Laut Statistischem Bundesamt war rund ein Drittel der Erbschaften steuerpflichtig und bescherte dem Staat Steuereinnahmen in Höhe von fast 7 Milliarden Euro. Schätzungen zufolge soll vererbtes und verschenktes Vermögen bis 2020 auf 330 Milliarden Euro steigen – fast Dreiviertel davon sind Immobilien.
Auch der 81-jährigen Hannelore B. stellt sich die Frage, was sie mit ihrem Häuschen machen soll. Für sie selbst wird das geliebte Eigenheim zunehmend unpassender und schwerer in Schuss zu halten. Die Treppen im Haus, die sie einst mühelos bewältigt hat, und der Haushalt, der ihr immer ganz leicht von der Hand ging, sind für sie eine echte Herausforderung geworden. Hannelore spielt mit dem Gedanken, in eine Einrichtung für betreutes Wohnen zu ziehen. Doch was wird dann aus dem Haus? Ursprünglich war geplant, dass ihr Sohn Thomas die Immobilie erbt. Aber was wird jetzt aus diesem Plan?
Von einer Freundin bekommt Hannelore den Tipp, dass Erben Steuern sparen können, wenn sie die Immobilie vor dem Erbfall geschenkt bekommen. Soll Hannelore ihr Häuschen also auf ihren Sohn übertragen? Zunächst wollen Thomas und sie sich von einem Fachmann beraten lassen. Der Notar, den sie aufsuchen, um die Möglichkeiten einer Schenkung zu besprechen, erklärt ihnen, dass keine Steuern anfallen, wenn der Wert des Hauses einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Um aber herauszufinden, ob Hannelores Heim unterhalb dieser Grenze liegt, müssen sie in Erfahrung bringen, wie viel das Haus wert ist. Doch wer ist überhaupt für die Wertermittlung zuständig?
Der Notar erläutert Mutter und Sohn, dass das örtliche Finanzamt zwar einen groben Wert festlegen könnte, dort allerdings keine individuellen Besonderheiten wie eine am Haus vorbeilaufende Autobahn oder ein feuchter Keller berücksichtigt würden. Aus diesem Grund könnte es leicht passieren, dass der Wert höher geschätzt werde, als er real am Markt ist. Als Folge davon könnte der steuerfreie Betrag überstiegen werden, und Steuern würden anfallen. Der Notar empfiehlt Hannelore und Thomas daher, einen Makler mit einer Immobilienbewertung zu beauftragen.
Im Internet macht Thomas daraufhin einen vertrauensvollen Makler mit vielen positiven Kundenkommentaren ausfindig. Die Bewertung von Hannelores Haus nimmt der Immobilienprofi auf Grundlage seines Experten- und Erfahrungswissens, der Kenntnis der aktuellen Situation am Immobilienmarkt sowie unter Berücksichtigung lokaler Marktfaktoren gewissenhaft vor. Der so ermittelte Immobilienwert ergibt am Ende, dass Hannelore ihr Haus steuerfrei an Thomas verschenken kann. Beide sind glücklich und zufrieden mit dieser Lösung, und Hannelore kann sich beruhigt zurücklehnen, denn nicht nur für die Zukunft des Hauses ist gesorgt, sondern ihr Sohn bleibt auch von einer hohen Erbschaftssteuer verschont.
Sie sind sich unsicher, ob sich eine Übertragung für Sie und Ihre Angehörigen auszahlt? Wir beraten Sie gern – auch zur Ermittlung des Immobilienwertes.
Foto: © Storyblocks
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