Der Bodenrichtwert: Orientierungshilfe beim Immobilienverkauf?
In vielen Fällen dient der Bodenrichtwert als Grundlage einer Wertermittlung. Laut § 196 BauGB (Baugesetzbuch) gibt er den Lagewert des Bodens von Grundstücken mit gleicher Nutzung innerhalb einer Gemeinde an. Anhand dieser Angabe lässt sich ermitteln, wie viel ein Grundstück pro Quadratmeter wert ist.
Immobilienverkauf in München: Ermittlung und Bedeutung des Bodenrichtwerts
Den Bodenrichtwert ermitteln regionale Gutachterausschüsse anhand von tatsächlichen Verkaufspreisen von unbebauten Grundstücken innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Dabei variieren die Richtlinien je nach Gemeinde. In Hamburg gelten beispielsweise für alle Stadtteile jeweils individuelle Durchschnittswerte, während Berlin nach Lageklassen unterscheidet. Bei der Ermittlung ist auch der individuelle Entwicklungszustand relevant, dazu zählen eine vorhandene oder geplante Bebauung sowie weitere Faktoren wie Nutzungsart, Gebäudeart (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus etc.) oder Geschossanzahl.
Bodenrichtwert ist nicht gleich Verkehrswert
Ihr Immobilienmakler in München empfiehlt, den Bodenrichtwert beim Immobilienverkauf nicht als alleinigen Faktor für die Wertermittlung zu nutzen. Er dient lediglich als Vergleichswert und bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück selbst. Eine individuelle Bebauung wird nicht berücksichtigt, der Bodenrichtwert ist somit nicht identisch mit dem eigentlichen Verkehrswert. Ihr Immobilienmakler in München nimmt eine professionelle Wertermittlung vor und nutzt den Bodenrichtwert als Berechnungsgrundlage. Dieser Wert ist ebenfalls relevant für die Berechnung eines tatsächlichen Gebäudewertes, der anhand von Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren ermittelt werden kann. Letzteres kommt bei vermieteten Objekten zum Einsatz, neben dem Bodenrichtwert spielen hier auch die Mieteinnahmen eine wesentliche Rolle.
Der Bodenrichtwert in Regionen mit dynamischen Märkten wie in München
Da die Ausschüsse die Verkaufspreise des vergangenen Kalenderjahres als Grundlage für die Ermittlung des Bodenrichtwertes nutzen, kann dieser Wert insbesondere bei sehr dynamischer Marktentwicklung zunehmend an Aussagekraft verlieren. In Metropolen wie Berlin oder München liegt der durchschnittliche Anstieg der Immobilienpreise bei rund zehn Prozent pro Jahr, somit ist der Bodenrichtwert bereits bei Veröffentlichung häufig nicht mehr aktuell. In Großstädten erfolgt daher meist eine jährliche Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und nicht, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, lediglich alle zwei Jahre. Ihr kompetenter Immobilienmakler in München kennt die Preisentwicklung auf dem lokalen Immobilienmarkt und ist mit den hohen Anforderungen an eine marktgerechte Wertermittlung für Ihren Immobilienverkauf vertraut.
Sie planen einen Immobilienverkauf und sind daran interessiert, den aktuellen Wert Ihrer Immobilie zu erfahren? Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Immobilienmakler in München auf. Wir beraten Sie gerne kompetent und unverbindlich.
Foto: zaschnaus / Depositphotos.com
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