Immobilie geerbt ! Worauf muss ich achten?

Personen, die ein Haus erben, erben auch die damit verbundenen Verpflichtungen. Diese beschränken sich nicht nur darauf, den Eintrag im Grundbuch zu aktualisieren, sondern betreffen auch Schulden und Hypotheken, die auf dem Haus liegen. Jetzt fragen Sie sich, wer Ihnen helfen kann? Welche Behörden müssen informiert werden und wie werden die entsprechenden Nachweise darüber erbracht, dass Sie die Immobilie geerbt haben? Hier erfahren Sie alles Notwendige, was Sie wissen müssen, wenn Sie ein Haus erben.

Welchen Wert hat die Immobilie, die Sie geerbt haben?

Wenn Sie ein Grundstück oder ein Haus erben, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Zuwachs für das Vermögen. Immobilien können im Wert stark schwanken, je nach Lage, Zustand und laufenden Belastungen. Denn wenn Sie das Erbe annehmen, übernehmen Sie auch alle damit verbundenen Pflichten, die der Erblasser nicht mehr erfüllen kann. Bevor eine solche Entscheidung getroffen werden kann, sollten alle Faktoren und vor allem die finanziellen Aspekte geprüft werden.

Denn wenn Sie erben, können auch über bestehende Schulden hinaus Kosten entstehen. Besonders die mögliche Erbschaftssteuer kann großen Einfluss darauf haben, welcher Wert sich für Sie aus dem Erbe ergibt. Sollten Sie ein Haus erben, kann es auch das Wirtschaftlichste sein, es danach umgehend abzustoßen. Dafür kann die vereinigte Hilfe von Steuerberater, Notar und Makler viel leisten.

Nach der endgültigen Kalkulation wissen Sie, ob Sie es sich leisten können, das Haus zu erben und können die nötigen Behördengänge vorbereiten. Denn der Wechsel des Eigentümers muss auch im Grundbuch eingetragen werden.

Den Grundbucheintrag ändern lassen

Sollten Sie eine Immobilie geerbt haben und das Erbe annehmen, muss auch der Eintrag im Grundbuch angepasst werden. Dazu braucht der Erbe aber einen Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt. Dieser Nachweis ist in der Regel der Erbschein, den der Notar im Laufe des Erbverfahrens für den Erben ausstellt. Mit diesem wendet sich die Person, die das Haus geerbt hat, an das örtliche Amtsgericht, das in der Regel mit der Führung des Grundbuches betraut ist.

Mit der Änderung des Grundbucheintrages gehen die Pflichten endgültig auf den Erben über. So ist der Erbe auch für die Einhaltung der Eigentümerpflichten verantwortlich. Für entsprechende Verstöße kann der neue Eigentümer dann haftbar gemacht werden. Auch die Einhaltung der Vorschriften zählt zu den Aufwendungen, die die Eigentümer beachten sollten, wenn sie ein Haus erben.

Nachdem die Übertragung abgeschlossen und das Grundbuch korrigiert ist, gilt der Erbe als neuer rechtmäßiger Eigentümer. Doch nicht nur Fragen des Grundbesitzes müssen geklärt werden, wenn Sie eine Immobilie erben.

Erbschaftssteuer für das Haus und andere Kosten

Bei einem Erbe, egal ob es sich um Sach- oder Geldwerte handelt, wird abseits bestimmter Freibeträge die sogenannte Erbschaftssteuer für das Haus fällig. Doch wenn Sie ein Haus erben, ist das nicht immer der Fall, auch wenn der Wert von Gebäude, Grundstück oder Wohnung den Freibetrag übersteigt. In manchen Situationen kann ein Haus ohne Steuer geerbt werden. Doch dazu müssen bestimmte Bedingungen im Vorfeld erfüllt gewesen sein.

Das Haus ohne Erbschaftssteuer zu erben, ist möglich. Aber nur wenn es bis zuletzt vom Erblasser selbst bewohnt wurde. Auch dann sollte aber ein Steuerberater hinzugezogen werden. Selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt scheinen, können später immer noch Forderungen gegen die Erben auftauchen. Ein professioneller Berater kann solche Szenarien vorzeitig erkennen und abwenden.

Denn in Deutschland ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) dafür zuständig, zu regeln, wann für die Übertragung von Besitz Steuern anfallen. Aber auch die Umstände, unter denen die Erbschaftssteuer beim Haus nicht anfällt, sind in diesem Gesetzestext niedergelegt. Deswegen wird im Regelfall empfohlen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Wenn Sie das Erbe antreten, haben Sie verschiedene Möglichkeiten mit der Immobilie umzugehen. Egal ob sie mehrere Immobilien erben oder nur ein Haus geerbt haben, in beinahe jedem Fall müssen die Versorger von Strom, Wasser, Telekommunikation und Abfallentsorgung informiert werden. Nur wenn der Erblasser Vorkehrungen getroffen hat, kann es sein, dass die Verträge bereits durch einen Bevollmächtigten aufgelöst wurden. Besonders, wenn sie das Haus erben und vermieten wollen, müssen trotzdem Vereinbarungen getroffen werden, um die zukünftige Versorgung der Bewohner zu sichern.

Ob Sie Ihre Erbimmobilie selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten wollen, ist von vielen Faktoren abhängig. Wir von Lebenstraum-Immobilien beraten Sie gerne hinsichtlich des erzielbaren Verkaufserlöses oder der nachhaltig erzielbaren Miete.

Herzlichst

Ihre

Catrin & Markus Bühler

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