Maklerprovision
Alles Wichtige zur neuen Regelung

Für die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf gelten seit dem 23. Dezember 2020 im Bürgerlichen Gesetzbuch neue Regeln.

Maklerprovision
Alles Wichtige zur neuen Regelung
Für die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf gelten seit dem 23. Dezember 2020 im Bürgerlichen Gesetzbuch neue Regeln.

Kurz zusammengefasst:

Die gesetzlichen Vorgaben (§ 656 c) gelten nur beim Verkauf von Häusern und Wohnungen.

Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. Weitere individuelle Vereinbarungen können getroffen werden, wenn nicht mehr als 50% der Maklercourtage (Provision) an die andere Partei weitergereicht werden.

Die Provisionshöhe orientiert sich nach den marktüblichen Sätzen in den Bundesländern.

Die Regeln greifen nur, wenn der Käufer als Verbraucher handelt.

Diese Maklerverträge bedürfen der Textform.

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Was hat sich geändert?

In Deutschland hat sich die Doppeltätigkeit bei Maklern etabliert, 80 bis 90 Prozent werden damit für den Verkäufer und den Käufer tätig. Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit dem Verkauf eines Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhauses (auch mit Einliegerwohnung) oder einer Wohnung muss er mindestens die Hälfte der Maklerprovision bezahlen. Das gilt nur, wenn der Käufer als Verbraucher (kein gewerblicher Wiederverkäufer) agiert. Das ist bei diesen Immobilien fast immer der Fall.

Das Gesetz gilt nicht beim Verkauf von Baugrundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien.

Welche Möglichkeiten gibt es?

In Bayern üblich sind zwei Modelle: Die Provision wird 50/50 zwischen Verkäufer und Käufer geteilt, oder der Verkäufer übernimmt sie zu 100 Prozent. Der erste Fall entspricht dem Leitbild des Maklers als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Im zweiten nimmt der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers wahr. Auf alle Fälle bedürfen Maklerverträge der Textform, aber es müssen keine Unterschriften geleistet werden. Es genügt, dass die Vertragserklärungen auf einem Datenträger (E-Mail, Fax, SMS etc.). dauerhaft gespeichert werden können.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Die Provisionshöhe ist beim Immobilienkauf nicht bundesweit einheitlich geregelt. Eigentümer und Makler orientieren sich beim Vertragsabschluss an den im jeweiligen Bundesland üblichen Regelungen. In Bayern sind dies jeweils 3,57 Prozent (inklusive MwSt.) des Verkaufspreises der Immobilie, die von Käufer und Verkäufer bezahlt werden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Herzlichst Ihre Catrin und Markus Bühler

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Was bieten wir Ihnen als Verkäufer an?

Wenn Sie Ihre Immobilien über uns verkaufen, werden Sie persönlich durch die beiden Inhaber betreut. Wir sind kein Großhandel, wir sind eine Boutique, in der Expertise, Dienstleistung am Kunden und langjährige Marktkenntnis im Mittelpunkt stehen. Was heißt das für Sie:

Wir beraten Sie ausführlich und zweckgerichtet.

Wir erstellen für Sie eine professionelle und kostenfreie Wertermittlung.

Wir setzen auf eine individuelle und zielführende Vermarktungsstrategie, passgenau auf Ihre Immobilie zugeschnitten.

Relevante Unterlagen stellen wir für Sie zusammen und beschaffen fehlende Dokumente wie z.B. Energieausweis, Teilungserklärung, Grundbuchauszüge oder auch Baupläne.

Professionelle Fotoaufnahmen, inklusive Video- und 360 Grad Panorama-Aufnahmen sind für uns selbstverständlich.

Zudem erstellen wir ein ansprechendes Exposé mit aussagekräftigen Texten, genauer Lagebeschreibung und verkaufsoptimierten Grundrissen.

Wir bieten Ihre Immobilie nicht nur unseren vorgemerkten Kunden, sondern auch renommierten Maklerkollegen zum Gemeinschaftsgeschäft an.

Wir bewerben Ihre Immobilie in den geeigneten elektronischen Immobilien-Plattformen, ausgewählten Printmedien sowie auf verschiedenen Social-Media-Kanälen.

Besichtigungen, Vorprüfung der Interessenten und Begleitung beim Kaufvertrag/Notar sowie die Übergabe der Immobilie sind für uns selbstredend.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.