Wohnungsbesichtigungen
Wohnungsbesichtigung in Bayern sind in sehr engen Grenzen möglich
Das bayerische Staatsministerium des Innern hat die Frage bzgl. der Zulässigkeit von Wohnungsbesichtigungen inzwischen offiziell auf seiner Homepage beantwortet. Vgl. Kategorie: Umzüge, Trauungen Kfz/TÜV:
Dürfen Wohnungsbesichtigungen stattfinden?
Grundsätzlich nein! Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Ausnahmsweise sind Wohnungsbesichtigungen möglich, wenn andernfalls Wohnungslosigkeit bzw. aus Vermietersicht Wohnungsleerstand und daraus resultierend erhebliche finanzielle Engpässe drohen, dann aber nur als Einzelbesichtigung und keine Massenbesichtigungen. Und auch hier gilt: Jeder trägt Verantwortung dafür, die Infektionsrisiken möglichst zu minimieren. Halten Sie deshalb unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln ein!
Bayerische Staatsministerium
weitere Antworten auf häufige Fragen finden Sie beim bayerische Staatsministerium unter folgendem Link: https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
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