Digitales Angebotsverfahren beim Immobilienverkauf – transparent und fair zum richtigen Preis

Digitales Angebotsverfahren beim Immobilienverkauf – transparent und fair zum richtigen Preis

4. September 2026

Autor: Catrin & Markus Bühler
Aktualisiert: 03.09.2026

„Wenn ich jetzt ein Angebot abgebe, zahle ich am Ende vielleicht zu viel?“ Diese Frage beschäftigt viele Kaufinteressenten. Verkäufer wiederum möchten wissen: „Haben wir den richtigen Preis erzielt oder hätten wir unsere Immobilie auch teurer verkaufen können?

Ein digitales Angebotsverfahren kann in solchen Situationen für mehr Klarheit sorgen. Kaufinteressenten geben ihre Angebote online und nach einem festgelegten Ablauf ab. Je nach gewählter Variante ist der Angebotsverlauf offen einsehbar oder bleibt bis zum Ende vertraulich. Für Verkäufer entsteht dadurch eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Entscheidung.

Wichtig ist dabei eine klare Einordnung: Ein digitales Angebotsverfahren ist weder eine klassische Auktion noch eine Garantie für einen bestimmten Verkaufspreis. Es ist ein Instrument innerhalb einer professionellen Vermarktungsstrategie und sollte nur eingesetzt werden, wenn es zur Immobilie, zur Nachfrage und zur Situation des Eigentümers passt. Warum ein strukturiertes Bieterverfahren gerade bei mehreren ernsthaften Interessenten sinnvoll sein kann, erklären wir ergänzend in unserem Beitrag Bieterverfahren: So verhandeln Sie den Preis für Ihre Immobilie nach oben.

Inhalt

Was ist ein digitales Angebotsverfahren?

Bei einem digitalen Angebotsverfahren geben ausgewählte Kaufinteressenten ihr Kaufangebot über eine geschützte Online-Plattform ab. Die Teilnehmer erhalten dafür vom Makler einen persönlichen Zugang, meist per E-Mail und SMS.

Vor der Einladung besteht bereits ein ernsthaftes und konkret geprüftes Kaufinteresse. Kaufinteressenten erhalten ausreichend Gelegenheit, die Immobilie intensiv zu prüfen. Dazu ermöglichen wir bei Bedarf ausdrücklich eine zweite oder dritte Besichtigung – beispielsweise gemeinsam mit Familienmitgliedern, Architekten, Handwerkern oder anderen Fachleuten.

Ebenso wichtig ist die Finanzierung. Interessenten erhalten genügend Zeit, den geplanten Kauf mit ihrer Bank oder ihrem Finanzierungspartner zu besprechen und eine belastbare Finanzierungsbestätigung einzuholen. Zum digitalen Angebotsverfahren laden wir nur Kaufinteressenten ein, bei denen eine entsprechende Finanzierungsbestätigung vorliegt. Damit sind die abgegebenen Angebote nicht nur ernst gemeint, sondern auch finanziell vorbereitet.

Über den persönlichen Zugang können Käufer je nach Verfahren unter anderem Objektunterlagen einsehen, ihre Käuferdaten ergänzen, erforderliche Nachweise hochladen und ein Kaufangebot abgeben. Die endgültige Bestätigung erfolgt über einen persönlichen TAN-Code, der per SMS versendet wird.

Die konkrete technische Ausgestaltung kann je nach eingesetzter Plattform und gewähltem Verfahren variieren. Maßgeblich sind daher immer die Informationen in der persönlichen Einladung und die Hinweise, die während der Angebotsabgabe angezeigt werden.

Wann ist ein digitales Angebotsverfahren sinnvoll?

Nicht jede Immobilie braucht ein digitales Angebotsverfahren. Entscheidend sind unter anderem die Lage, der Zustand, die zu erwartende Nachfrage, die Zahl ernsthafter Interessenten und das Ziel des Eigentümers.

Ein solches Verfahren kann sich anbieten, wenn mehrere qualifizierte Kaufinteressenten vorhanden sind und die Angebote strukturiert, nachvollziehbar und innerhalb eines klaren Zeitraums abgegeben werden sollen. Auch bei besonderen Verkäufersituationen kann eine vollständige Dokumentation des Angebotsgeschehens hilfreich sein.

Vor jedem Verfahren steht deshalb eine realistische Einschätzung der Immobilie. Eine persönliche Immobilienbewertung in München und im Umland schafft die Grundlage für einen nachvollziehbaren Angebotspreis. Das digitale Verfahren ersetzt diese Bewertung nicht.

Verkäufe mit erhöhter Nachweispflicht

In bestimmten Situationen kann eine besonders gut dokumentierte Preisfindung von Bedeutung sein. Dazu gehören beispielsweise Verkäufe, bei denen ein Eigentümer unter Betreuung steht, Verkäufe innerhalb einer Erbengemeinschaft oder im Zusammenhang mit einer Scheidung sowie Verkäufe durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

In solchen Fällen kann es wichtig sein, den Ablauf, die eingegangenen Angebote und die Entscheidungsgrundlage nachvollziehbar festzuhalten. Das digitale Angebotsverfahren kann dabei unterstützen. Es ersetzt jedoch keine erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen oder rechtliche Beratung im Einzelfall.

Offenes und geschlossenes Angebotsverfahren

Für ein digitales Angebotsverfahren kommen grundsätzlich unterschiedliche Abläufe infrage. Besonders häufig wird zwischen einem offenen und einem geschlossenen Verfahren unterschieden.

Das offene Angebotsverfahren

Beim offenen Verfahren wird ein Start- oder Mindestpreis festgelegt. Die eingeladenen Interessenten können Angebote abgeben und diese innerhalb der Angebotsfrist erhöhen. Die Höhe der bereits abgegebenen Angebote wird angezeigt. Die Namen der Bieter bleiben dabei anonymisiert.

Gibt ein Teilnehmer kurz vor dem Ende der Angebotsfrist ein neues Angebot ab, kann sich die Frist verlängern. In dem von uns eingesetzten Ablauf wird die Angebotsfrist bei einem neuen Angebot in den letzten 15 Minuten um weitere 15 Minuten verlängert. Dies kann sich wiederholen, bis 15 Minuten lang kein neues Angebot mehr eingeht.

Das offene Verfahren gibt Interessenten die Möglichkeit, ihre Entscheidung an der aktuellen Wettbewerbssituation auszurichten. Gleichzeitig entscheidet jeder Teilnehmer selbst, ob und bis zu welcher persönlichen Grenze er ein Angebot abgeben möchte.

Das geschlossene Angebotsverfahren

Beim geschlossenen Verfahren gibt jeder eingeladene Interessent nur ein einziges Angebot ab. Die Höhe der Angebote bleibt bis zum Ende der Angebotsfrist verdeckt. Eine nachträgliche Erhöhung ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die eingegangenen Angebote dem Verkäufer zur Entscheidung vorgelegt. Eine Verlängerung der Angebotsfrist findet beim geschlossenen Verfahren nicht statt.

Welche Variante zur jeweiligen Immobilie passt, hängt von der Nachfrage, der Verkaufsstrategie und den Wünschen des Eigentümers ab. Die Entscheidung sollte nicht allein nach dem Gesichtspunkt getroffen werden, welches Verfahren am technisch modernsten wirkt.

So läuft die digitale Angebotsabgabe ab

1. Persönliche Einladung

Nur persönlich ausgewählte und eingeladene Kaufinteressenten können teilnehmen. Die Einladung enthält einen individuellen Link zur Angebotsplattform und wird in der Regel per E-Mail und SMS versendet.

Funktioniert der Link nicht, sollten Sie zunächst den Spam-Ordner prüfen und gegebenenfalls einen anderen aktuellen Browser verwenden. Bei technischen Problemen sollte der Makler frühzeitig kontaktiert werden – nicht erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist.

2. Käuferdaten und Unterlagen prüfen

Vor der Abgabe eines Angebots werden die persönlichen Daten ergänzt. Dazu können unter anderem Anschrift, Geburtsdatum und Mobilfunknummer gehören. Kaufen mehrere Personen gemeinsam, sollten alle Käufer vollständig angegeben werden.

Die Mobilfunknummer muss korrekt sein, weil die SMS-TAN und weitere Benachrichtigungen an diese Nummer gesendet werden. Außerdem können die vom Makler bereitgestellten Objektunterlagen noch einmal eingesehen und heruntergeladen werden.

3. Kaufangebot vorbereiten

Im nächsten Schritt wird der Betrag eingetragen, den der Kaufinteressent anbieten möchte. Im offenen Verfahren ist dabei der jeweils angezeigte Mindestbetrag zu beachten. Im geschlossenen Verfahren kann nur ein einmaliges Angebot abgegeben werden.

Je nach Ablauf können zusätzlich ein Identitätsnachweis, ein Finanzierungsnachweis oder weitere Käuferunterlagen erforderlich sein. Solche Nachweise sollten rechtzeitig vorbereitet werden und nicht erst wenige Minuten vor dem Ende der Angebotsfrist.

4. Angebot mit TAN bestätigen

Nach Eingabe aller Daten wird das persönliche Kaufangebot erstellt. Es sollte vor der Bestätigung sorgfältig gelesen werden. Erst durch die Eingabe des per SMS versendeten TAN-Codes wird das Angebot im digitalen Verfahren bestätigt und abgegeben.

Die TAN-Zustellung kann sich in seltenen Fällen verzögern. Deshalb sollten Kaufinteressenten ihr Angebot nicht erst in den letzten Minuten abgeben. Wenn keine TAN eintrifft, sollte über die Plattform eine neue TAN angefordert oder der Makler kontaktiert werden.

5. Entscheidung und weiterer Kaufabschluss

Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Teilnehmer über das Ende des Verfahrens informiert. Der Makler bespricht die eingegangenen Angebote mit dem Verkäufer. Das höchste Angebot führt dabei nicht automatisch zum Zuschlag.

Der Verkäufer entscheidet, ob er die Immobilie verkauft, an wen er verkauft und zu welchem Preis. Wird ein Kaufinteressent ausgewählt, werden die weiteren Schritte bis zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags besprochen.

Das digitale Kaufangebot ersetzt nicht den notariellen Immobilienkaufvertrag. Die verbindliche vertragliche Regelung des Grundstücks- oder Immobilienkaufs erfolgt im weiteren Verlauf über das zuständige Notariat.

Welche Vorteile haben Kaufinteressenten?

Für Käufer liegt der größte Vorteil in einem klar geregelten und nachvollziehbaren Angebotsprozess. Statt mehrfach telefonisch nachzufragen oder nicht zu wissen, ob und welche anderen Angebote vorliegen, erfolgt die Angebotsabgabe nach vorher festgelegten Regeln.

  • Mehr Transparenz: Im offenen Verfahren sehen Interessenten die aktuelle Angebotshöhe und können selbst entscheiden, ob sie weiter mitbieten möchten.
  • Gleiche Regeln für alle: Alle eingeladenen Interessenten durchlaufen denselben digitalen Prozess und bestätigen ihr Angebot per SMS-TAN.
  • Keine verdeckte Preisverhandlung: Beim offenen Verfahren muss ein Käufer nicht rätseln, ob ein anderes Angebot tatsächlich existiert oder wie hoch es ist.
  • Eigene Preisgrenze bleibt in der eigenen Hand: Jeder Käufer entscheidet selbst, wie viel ihm die Immobilie wert ist und wann er aus dem Verfahren aussteigt.
  • Bequeme Angebotsabgabe: Das Angebot kann am Computer, Tablet oder Smartphone abgegeben werden.
  • Zeit für eine fundierte Kaufentscheidung: Vor dem Verfahren sind bei Bedarf Zweit- und Drittbesichtigungen möglich, damit Käufer die Immobilie gründlich prüfen können.
  • Zeit für die Finanzierung: Interessenten können die Finanzierung mit ihrer Bank abstimmen und vor der Einladung die erforderliche Finanzierungsbestätigung einholen.
  • Unterlagen an einem Ort: Bereitgestellte Objektunterlagen können vor der Angebotsabgabe nochmals eingesehen werden.
  • Aktuelle Informationen: Im offenen Verfahren informieren Plattform und Benachrichtigungen über Veränderungen des Angebotsstands.
  • Datenschutz gegenüber Mitbietern: Namen der anderen Interessenten werden nicht öffentlich angezeigt.

Auch für Käufer gilt allerdings: Das Verfahren nimmt ihnen die eigene Kaufentscheidung nicht ab. Eine transparente Angebotshöhe bedeutet nicht automatisch, dass der Preis für die persönliche Situation richtig ist. Finanzierung, Zustand der Immobilie, mögliche Investitionen und die eigene finanzielle Obergrenze sollten vor dem Angebot geklärt sein.

Welche Vorteile haben Verkäufer?

Für Verkäufer liegt der wichtigste Vorteil darin, dass mehrere ernsthafte Kaufinteressenten innerhalb eines klaren Zeitfensters unter denselben Rahmenbedingungen Angebote abgeben können. Dadurch wird die tatsächliche Nachfrage nach der Immobilie besser sichtbar und die Preisentscheidung nachvollziehbarer dokumentiert.

  • Marktnahe Preisfindung: Mehrere qualifizierte Interessenten können gleichzeitig zeigen, welchen Preis sie tatsächlich zu zahlen bereit sind.
  • Weniger Risiko eines vorschnellen Verkaufs: Der Verkäufer muss nicht das erste akzeptable Angebot annehmen, während möglicherweise weitere Interessenten noch prüfen oder finanzieren.
  • Dokumentierte Angebote: Eingegangene Kaufangebote und der Verlauf des Verfahrens werden strukturiert erfasst.
  • Geprüfte Kaufinteressenten: Zum Verfahren laden wir nur ernsthafte Interessenten ein, die die Immobilie ausreichend prüfen konnten und eine Finanzierungsbestätigung vorgelegt haben.
  • Vergleichbare Entscheidungsgrundlage: Neben dem Preis können Finanzierungsbestätigung, gewünschter Übergabetermin und weitere Bedingungen der Interessenten berücksichtigt werden.
  • Klare Fristen: Alle Beteiligten wissen, bis wann Angebote abgegeben werden können. Das kann lange Einzelverhandlungen verkürzen.
  • Abschlussfreiheit: Der Verkäufer entscheidet weiterhin selbst, ob er verkauft, an wen er verkauft und welches Angebot er annimmt.
  • Besonders hilfreich bei mehreren Eigentümern: In Erbengemeinschaften oder Trennungssituationen kann die dokumentierte Angebotslage eine sachlichere gemeinsame Entscheidung erleichtern.
  • Nachvollziehbarkeit bei erhöhtem Dokumentationsbedarf: Bei bestimmten Verkäufen kann ein strukturierter Nachweis der eingegangenen Angebote und der Preisfindung besonders hilfreich sein.

Das digitale Angebotsverfahren kann damit die Preisfindung verbessern, garantiert aber weder automatisch den höchsten denkbaren Verkaufspreis noch den besten Käufer. Entscheidend bleiben eine realistische Immobilienbewertung, eine gute Vermarktung, ausreichend qualifizierte Nachfrage und die sorgfältige Prüfung der Interessenten.

Wie diese einzelnen Schritte ineinandergreifen, zeigen wir in unserem System für den Immobilienverkauf.

Ist ein digitales Angebotsverfahren für Ihre Immobilie sinnvoll?

Wir prüfen mit Ihnen, ob Nachfrage, Immobilie und Verkaufssituation für ein digitales Angebotsverfahren geeignet sind und welche Variante sinnvoll ist.

Was das digitale Angebotsverfahren auszeichnet

Das digitale Angebotsverfahren ist ein strukturierter Bestandteil des Immobilienverkaufs. Es bringt vorqualifizierte Kaufinteressenten innerhalb eines festgelegten Zeitraums zusammen, dokumentiert die abgegebenen Angebote und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung des Verkäufers.

Vor der Teilnahme können Interessenten die Immobilie gründlich prüfen, bei Bedarf weitere Besichtigungen durchführen und ihre Finanzierung mit der Bank klären. Erst wenn eine Finanzierungsbestätigung vorliegt, laden wir den Kaufinteressenten zum Verfahren ein. Der Verkäufer erhält dadurch Angebote von Interessenten, die sich bereits intensiv mit der Immobilie und ihrer Finanzierung beschäftigt haben.

Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet der Verkäufer, welches Angebot unter Berücksichtigung von Kaufpreis, Finanzierung, Übergabetermin und weiteren Rahmenbedingungen am besten zu seinem Verkauf passt. Der Immobilienkauf wird anschließend über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag abgeschlossen.

Unser Rat aus der Praxis

Wir setzen ein digitales Angebotsverfahren nicht ein, weil es modern klingt. Wir setzen es nur dann ein, wenn wir davon überzeugt sind, dass es zur Immobilie und zur Situation des Eigentümers passt.

Vor der Entscheidung für ein Verfahren klären wir deshalb zuerst die Grundlagen: Ist der Angebotspreis realistisch? Sind die Unterlagen vollständig? Gibt es tatsächlich mehrere ernsthafte Interessenten? Und ist für den Eigentümer klar, welche Entscheidungsmöglichkeiten er nach Ablauf der Angebotsfrist behalten möchte?

Besonders wichtig ist uns, dass niemand von der Technik überfordert wird. Auch ein Eigentümer, der bisher wenig mit digitalen Plattformen zu tun hatte, muss den Ablauf verstehen können. Das haben wir beispielsweise bei einer über 80-jährigen Eigentümerin erlebt. In unserer Fallgeschichte „Mit über 80 ins digitale Angebotsverfahren – und am Ende kaufte ein Nachbar“ zeigen wir, wie wir den Ablauf persönlich erklärt und begleitet haben. Gerade dieses Beispiel zeigt für uns: Nicht die Technik entscheidet über den Erfolg, sondern ein verständlicher Prozess, qualifizierte Interessenten und eine persönliche Begleitung.

Unser Eindruck aus vielen Gesprächen: Transparenz entsteht nicht allein durch eine Plattform. Sie entsteht durch gute Vorbereitung, verständliche Erklärungen und eine persönliche Begleitung, die auch die Fragen hinter dem Verfahren ernst nimmt.

Was ist Ihre Immobilie aktuell wert?

Eine realistische Bewertung ist die Grundlage für Angebotspreis und Verkaufsstrategie. Wir bewerten Ihre Immobilie persönlich in München und im Münchner Umland.

Häufige Fragen zum digitalen Angebotsverfahren

Kann jeder am digitalen Angebotsverfahren teilnehmen?

Nein. Teilnehmen können nur Kaufinteressenten, die vom Makler persönlich ausgewählt und eingeladen wurden. In der Regel haben diese Personen die Immobilie bereits besichtigt und ein ernsthaftes Interesse bekundet.

Wird mein Name den anderen Bietern angezeigt?

Nein. Die Namen der Teilnehmer werden im offenen Verfahren anonymisiert angezeigt. Im geschlossenen Verfahren bleiben die Teilnehmer und die Höhe ihrer Angebote für die anderen Interessenten verdeckt.

Bekommt das höchste Angebot automatisch den Zuschlag?

Nein. Die Entscheidung liegt beim Verkäufer. Neben der Höhe des Angebots können auch die Finanzierungsgrundlage, der gewünschte Übergabetermin und die Sicherheit der weiteren Abwicklung berücksichtigt werden.

Kann ein abgegebenes Angebot nachträglich geändert werden?

Das hängt von der gewählten Verfahrensart und den Bedingungen der jeweiligen Plattform ab. Im offenen Verfahren kann ein bestehendes Angebot in der Regel erhöht werden. Im geschlossenen Verfahren ist nur ein einmaliges Angebot vorgesehen. Prüfen Sie deshalb die Hinweise im Verfahren sorgfältig, bevor Sie die TAN-Bestätigung abschließen.

Ist das digitale Angebot bereits der Kaufvertrag?

Nein. Das digitale Angebot ist ein Teil des Auswahl- und Verkaufsprozesses. Der Immobilienkaufvertrag wird im weiteren Ablauf vorbereitet und notariell beurkundet.

Die passende Verkaufsstrategie beginnt mit einer guten Einschätzung

Ein digitales Angebotsverfahren kann Transparenz schaffen und die Kommunikation mit mehreren ernsthaften Kaufinteressenten erleichtern. Es ist aber kein Selbstzweck und nicht für jede Immobilie der richtige Weg.

Entscheidend ist, dass die Verkaufsstrategie zur Immobilie und zu Ihren persönlichen Zielen passt. Wie wir Eigentümer von der ersten Einschätzung bis zur Vermarktung und zum Kaufvertrag begleiten, erfahren Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen in München und Umgebung.

Wenn Sie wissen möchten, ob ein digitales Angebotsverfahren für Ihre Immobilie sinnvoll sein kann, sprechen Sie uns gerne persönlich an. Wir erklären Ihnen die Möglichkeiten in Ruhe und zeigen Ihnen auch, welche anderen Wege infrage kommen. Nehmen Sie Kontakt zu Catrin und Markus Bühler auf.

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