Scheidungsimmobilie: Zwangsversteigerung unbedingt vermieden
Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Wenn sich ein Paar bei der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie nicht einigen kann, besteht die Möglichkeit, eine Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht zu beantragen. Ziel ist es, eine Blockadehaltung einer Partei zu durchbrechen. Allerdings sind mit einer Zwangsversteigerung bedeutende Nachteile verbunden.
Finanzielle Einbußen sind beträchtlich
„Bei einer Zwangsversteigerung erzielt man häufig wesentlich weniger Erlös als bei einem freien Verkauf. Der Verkaufspreis kann bis zu 30 Prozent unter dem tatsächlichen Marktwert liegen, da Käufer oft nach einem günstigen Kauf streben und Unsicherheiten hinsichtlich des Zustands oder der Rechte an der Immobilie bestehen“, erklärt Markus Bühler von Lebenstraum-Immobilien in München und Umgebung. Dies führt dazu, dass beide Ex-Partner erhebliche finanzielle Verluste erleiden – eine zusätzliche Belastung in einer bereits schwierigen Lebensphase.
Kontrollverlust über die Immobilie
Die Entscheidung, eine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung zu verkaufen, bedeutet auch den Verlust der Kontrolle über den Verkaufsprozess. „Ein vom Gericht bestellter Gutachter legt den Wert der Immobilie fest, und die Versteigerung findet unter Bedingungen statt, die die Beteiligten kaum beeinflussen können“, merkt Catrin Bühler an. In ungünstigen Fällen führt dies zu einem Verkaufspreis, der weit unter dem liegt, was auf dem freien Markt erzielbar gewesen wäre.
Es existieren vorteilhaftere Optionen
Statt eine Immobilie der Zwangsversteigerung zu überlassen, gibt es oft vorteilhaftere Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Inanspruchnahme eines Mediators. „Viele Makler, auch wir bei Lebenstraum-Immobilien, bieten Mediation an, um eine für beide Seiten faire Lösung zu finden“, sagt Catrin Bühler. Eine weitere Option ist die Auszahlung eines Partners, während der andere die Immobilie behält. Hierbei ist es wichtig, die finanziellen Belastungen im Auge zu behalten, insbesondere wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Auch eine temporäre Vermietung kann eine sinnvolle Option sein, vor allem, wenn der Verkaufsmarkt momentan ungünstig steht. Wichtig dabei ist, dass die ehemaligen Partner weiterhin kooperativ zusammenarbeiten und sich von einem Immobilienexperten beraten lassen. Oft ist jedoch ein einvernehmlicher Verkauf die beste Lösung, bei dem die Immobilie zu einem marktgerechten Preis veräußert wird. „Ein erfahrener Makler kann den Verkaufsprozess professionell begleiten und unterstützen“, fügt Markus Bühler hinzu.
Schlussbetrachtung
Eine Zwangsversteigerung sollte im Falle einer Trennung möglichst vermieden werden, da sie in der Regel mit finanziellen Verlusten und zusätzlichem Stress verbunden ist. Eine frühzeitige Beratung durch einen Immobilienmakler oder Finanzberater kann helfen, eine passende Lösung zu finden und den besten Weg für beide Parteien zu wählen.
Unsicher über die beste Strategie für Ihre Immobilie nach einer Scheidung? Lassen Sie sich frühzeitig von uns beraten. Wir helfen Ihnen gerne, die optimale Lösung für Ihre spezielle Situation zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Beratungsgespräch.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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