Privatinsolvenz: Welche Folgen hat das für meine Immobilie?
Wer sich in einer finanziellen Schieflage befindet, der hat mittels Privatinsolvenz die Möglichkeit, sich aus dieser wieder zu befreien. Ziel ist es, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein. Doch gerade Immobilienbesitzer in dieser Situation sind oftmals verunsichert, ob sie ihre Immobilie behalten können.
Die Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf Immobilieneigentümer
Die Privatinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das Einzelpersonen, die mit erheblichen Schulden konfrontiert sind, die Möglichkeit bietet, diese innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu reduzieren oder teilweise erlassen zu bekommen. Diese Regelung hat jedoch spezifische Konsequenzen für Eigentümer von Wohnimmobilien.
In den meisten Fällen müssen Schuldner, die im Besitz von Immobilien sind, diese verkaufen, um die Forderungen ihrer Gläubiger zu befriedigen. Dies führt häufig zur Beschlagnahme oder Zwangsversteigerung der Immobilie.
Möglichkeiten für Eigentümer, ihre Immobilie zu behalten
Es gibt bestimmte Umstände, unter denen Eigentümer ihre Immobilie auch während einer Privatinsolvenz behalten können. Wenn der Verkauf des Hauses oder der Wohnung die Schulden nicht signifikant verringern würde, kann der Insolvenzverwalter beschließen, die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauszunehmen. „In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig die Situation und beraten unsere Klienten entsprechend, um die beste Lösung zu finden“, erklären Catrin und Markus Bühler von Lebenstraum-Immobilien.
Verbleib in der Immobilie während der Privatinsolvenz
Der Beginn einer Privatinsolvenz bedeutet nicht automatisch, dass betroffene Immobilieneigentümer sofort ausziehen müssen. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass im Verlauf des Verfahrens eine Veräußerung oder Zwangsversteigerung stattfindet. Deshalb ist es ratsam, sich frühzeitig auf die Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten zu begeben und sich professionell beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Möglichkeiten vollständig zu verstehen.
Behandlung von vermieteten Immobilien in der Privatinsolvenz
Während einer Privatinsolvenz werden vermietete Immobilien oft daraufhin überprüft, ob sie zur Schuldentilgung beitragen können. Da diese als Kapitalanlagen gelten und nicht als lebensnotwendig eingestuft werden, ist ein Verkauf meist unumgänglich. „Als Immobilienexperten in München und dem Umland stehen wir Eigentümern beratend zur Seite, um den bestmöglichen Umgang mit solchen Situationen zu gewährleisten“, so die Bühlers.
Bedingungen für einen Notverkauf
Ein Notverkauf wird notwendig, wenn die finanzielle Lage des Immobilieneigentümers so prekär wird, dass die laufenden Kreditraten nicht mehr bedient werden können oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung herangezogen werden muss. In solchen Fällen organisiert der Insolvenzverwalter den Verkauf, und der Erlös dient der Schuldendeckung. Hierbei haben die Eigentümer oft wenig Spielraum und müssen eventuell mit einem Verkauf unter dem Marktwert rechnen.
Die Privatinsolvenz kann für Immobilieneigentümer eine beträchtliche Belastung darstellen. Ob ein Verkauf erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Wert der Immobilie, ihrer Nutzung und den finanziellen Möglichkeiten des Schuldners ab.
Sind Sie Immobilieneigentümer in München oder im Umland und haben Fragen zur Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie uns bei Lebenstraum-Immobilien für eine umfassende Beratung. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Anliegen rund um Ihre Immobilie.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Markus Bühler
Geschäftsführender Gesellschafter / Inhaber / Dipl. Volkswirt / Immobilienmakler / Gutachter
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Catrin Bühler
Geschäftsführende Gesellschafterin / Inhaberin / Immobilienmaklerin / Gutachterin
089 189 51 9810