In 6 Schritten zur Immobilienvermietung

In 6 Schritten zur Immobilienvermietung

12. Juni 2024
ein Mehrfamilienhaus symbolisch für das Thema Immobilienbewertung

Wer in München eine Immobilie besitzt und diese vermieten möchte, steht oftmals vor großen Herausforderungen. Denn die Vermietung einer Immobilie ist zeitaufwendig und erfordert viel Fachwissen. Gerade Neueinsteiger unterschätzen oftmals den Aufwand.

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  1. Mietpreis und Mietvertrag

„Vermieter sollten vor einer Vermietung den Münchener Immobilienmarkt so genau wie möglich kennen,“ rät Markus Bühler. „Einschätzungen zur Dauer der Neuvermietung sind ebenfalls wichtig.“ Um den richtigen Mietpreis zu bestimmen, verwenden Sie den lokalen Mietspiegel, der Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung berücksichtigt. In einem nächsten Schritt sollten Sie als Vermieter den Mietvertrag sorgfältig gestalten. Unklarheiten oder fehlende Regelungen werden automatisch zum Vorteil des Mieters ausgelegt, und Änderungen sind nur begrenzt möglich.

  1. Vermieter mit Makler finden?

Die Provision für einen Makler beträgt in der Regel bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Wenn der Vermieter einen Makler engagiert, um einen neuen Mieter zu finden, übernimmt der Vermieter nach erfolgreicher Vermittlung und Vertragsabschluss die Maklerprovision. „Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, Ihre Immobilie wird schneller vermietet und Sie erhalten garantiert eine marktgerechte Miete,“ erklärt Catrin Bühler. „Außerdem können Sie die entstandenen Kosten von der Steuer absetzen.“

  1. Exposé, Besichtigungstermin und Wohnungsübergabe

Wer vermieten möchte, muss die Werbetrommel für sein Objekt rühren. Ein gutes Exposé liefert Interessenten die wichtigsten Angaben zur Immobilie auf einen Blick. Ob sich Massenbesichtigungen oder Einzeltermine eignen, hängt ganz vom Münchener Wohnungsmarkt und der Anzahl der Interessenten ab. Wichtig für die Wohnungsübergabe ist zudem ein ordentliches Übergabeprotokoll. So vermeiden Sie bereits im Vorfeld mögliche spätere Streitigkeiten. Für die Abrechnung der Nebenkosten werden die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notiert.

  1. Solvente Mieter erkennen

Die Auswahl eines geeigneten Mieters ist entscheidend, um finanzielle Verluste und unnötigen Stress zu vermeiden. Daher sollten Sie Ihre Entscheidung nicht allein aufgrund von Sympathie treffen. „Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld wichtige Informationen einzuholen,“ betont Markus Bühler. Dazu gehören die Bonitätsprüfung des Mieters, beispielsweise durch einen SCHUFA-Bonitätscheck, die Selbstauskunft des Mieters sowie die Einsichtnahme in Einkommensbescheide.

  1. Wie man sich von Mieter wieder trennen kann

Da der Mieterschutz in Deutschland stark ausgeprägt ist, ist eine Trennung vom Mieter gar nicht ohne weiteres möglich. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann eine Option, wenn Sie die Wohnung selbst oder für enge Familienmitglieder benötigen. Bei Vertragsbruch des Mieters, wie Mietrückständen, sind Abmahnungen und Kündigungen erforderlich, oft endet dies in einer Räumungsklage. Beim Immobilienverkauf besteht die Möglichkeit, den Mieter auszukaufen, was finanziell oft günstiger ist als vermietete Wohnungen zu verkaufen.

  1. Mieteinnahmen richtig versteuern

Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie müssen Sie natürlich versteuern. Nur, wenn die Einnahmen die generelle Steuergrenze nicht überschreiten, müssen Sie die Mieteinnahmen nicht versteuern.

Fazit

„Vermieter müssen sich generell um eine Vielzahl von Aufgaben kümmern,“ fasst Catrin Bühler zusammen. „Diese umfassen Nebenkostenabrechnungen, Steuerprüfungen, Eigentümerversammlungen, Renovierungsabstimmungen, Instandhaltung, Mieterwechsel und mögliche Rechtsstreitigkeiten. Wenn Sie eine Hausverwaltung beauftragen, dann kümmern sich die Experten darum, die höchstmögliche Rendite für Ihre Immobilie zu erwirtschaften.“ Ein erfahrener regionaler Immobilienprofi kann die Verwaltung Ihrer Immobilie für Sie übernehmen.

Sie haben Fragen zur Vermietung oder Verwaltung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

 

Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © hernan_lucio/Unsplah.com

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