Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet

Grundsteuer 2022 – was die Reform für Eigentümer bedeutet

14. August 2026
Auf einem Schreibtisch liegen Geldscheine, ein Ordner und ein Papier mit dem Wort "Grundsteuer" - Grundsteuer

Autoren: Catrin und Markus Bühler

Die Grundsteuerreform ist kein reines Thema aus dem Jahr 2022. Die damalige Neubewertung war der Beginn eines Prozesses, dessen Auswirkungen Eigentümer seit 2025 anhand neuer Bescheide und Zahlungsbeträge spüren. Für Immobilienbesitzer in München, Grünwald und dem Umland ist deshalb wichtig zu verstehen, welche Bescheide vorliegen, wer die Steuer schuldet und was sich bei Änderungen am Grundstück tun kann.

Die konkrete Höhe der Grundsteuer hängt nicht allein vom Wert einer Immobilie ab. Entscheidend sind das jeweilige Landesmodell, der festgestellte Grundsteuerwert, der Grundsteuermessbetrag und der Hebesatz der Gemeinde. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen und ordnet die wichtigsten Punkte für Eigentümer ein. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

Inhalt

Was ist heute der Stand der Grundsteuerreform?

Die neue Grundsteuer wird seit dem Jahr 2025 auf Grundlage der reformierten Bewertung erhoben. Die ursprüngliche Neubewertung wurde erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Finanzämter haben auf Basis der eingereichten Angaben neue Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge festgestellt.

Eigentümer sollten deshalb nicht nur auf einen einzelnen Betrag achten, sondern die Bescheide als zusammenhängenden Ablauf verstehen. Der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt. Der Grundsteuerbescheid mit dem tatsächlich zu zahlenden Betrag wird von der Gemeinde erlassen.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Vereinfacht lässt sich die Berechnung in drei Ebenen erklären: Zunächst wird der Grundsteuerwert festgestellt. Daraus ergibt sich unter Anwendung der Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag. Anschließend multipliziert die Gemeinde diesen Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Erst daraus ergibt sich die konkrete Grundsteuerzahlung.

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Deshalb können sich die Zahlungen auch bei vergleichbaren Grundstücken unterscheiden, wenn diese in unterschiedlichen Gemeinden liegen. Eine Veränderung des Hebesatzes kann die laufende Belastung verändern, ohne dass sich am Grundstück selbst etwas geändert hat.

Warum unterscheiden sich die Bundesländer?

Die Länder dürfen die Grundsteuer nach unterschiedlichen Modellen umsetzen. Einige Länder verwenden das Bundesmodell, andere haben eigene Landesmodelle beschlossen. Deshalb sind Angaben zur Grundstücksfläche, Wohnfläche, Bodenrichtwert, Lage oder zum Gebäude je nach Bundesland unterschiedlich wichtig.

Eigentümer sollten bei einem Umzug oder bei mehreren Immobilien nicht automatisch davon ausgehen, dass dieselben Regeln gelten. Für eine genaue Prüfung ist das Bundesland maßgeblich, in dem das Grundstück liegt.

Was gilt in Bayern?

Bayern setzt bei der Grundsteuer auf ein wertunabhängiges Flächenmodell. Für die Berechnung spielen insbesondere die Flächen des Grundstücks und des Gebäudes sowie die jeweilige Nutzung eine Rolle. Der Bodenrichtwert ist im bayerischen Modell nicht in derselben Weise der zentrale Berechnungsfaktor wie in wertabhängigen Modellen anderer Länder.

Für Eigentümer in München und im Umland bleibt der kommunale Hebesatz dennoch wichtig. Die konkrete Zahlung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel von Feststellungen des Finanzamts und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Bei Fragen zu einem Bescheid sollten Eigentümer die zuständige Finanzbehörde oder einen steuerlichen Berater einbeziehen.

Welche Bescheide sollten Eigentümer prüfen?

Prüfen Sie zunächst, ob die persönlichen Daten, die Flächenangaben, die Grundstücksart und die Eigentumsverhältnisse korrekt erfasst sind. Bei Wohnungseigentum sollten insbesondere die Angaben zur Einheit und zum Miteigentumsanteil nachvollziehbar sein. Auch Änderungen durch Anbau, Abriss, Nutzungsänderung oder Teilung können relevant sein.

Wer einen Bescheid für fehlerhaft hält, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung beachten und die Frist nicht verstreichen lassen. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt vom konkreten Bescheid und dem festgestellten Fehler ab. Eine Immobilienbewertung ist nicht dasselbe wie die steuerliche Feststellung des Grundsteuerwerts.

Was muss bei Änderungen gemeldet werden?

Ändern sich die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks, kann eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt bestehen. Das betrifft beispielsweise eine Änderung der Nutzung, eine Erweiterung oder einen Abriss, eine Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken sowie bestimmte Änderungen bei Eigentum oder Befreiungsvoraussetzungen.

Auch ohne Aufforderung sollten Eigentümer ihre Unterlagen aktuell halten. Welche Erklärung oder Anzeige erforderlich ist, richtet sich nach dem Bundesland und dem konkreten Sachverhalt. Bei Unsicherheit ist das Finanzamt oder ein Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

Was bedeutet die Grundsteuer beim Immobilienverkauf?

Die Grundsteuer ist eine laufende öffentliche Abgabe und beeinflusst die laufenden Kosten einer Immobilie. Für Kaufinteressenten kann sie deshalb bei der Einschätzung der Gesamtbelastung relevant sein. Sie sollte im Verkaufsprozess transparent eingeordnet werden, ist aber nicht mit dem Kaufpreis oder der Grunderwerbsteuer gleichzusetzen.

Beim Eigentumsübergang ist außerdem der maßgebliche Stichtag zu beachten. Gegenüber der Gemeinde bleibt regelmäßig die Person Steuerschuldner, der der Grundbesitz zu Beginn des Kalenderjahres zugerechnet wird. Im Kaufvertrag können die Parteien die wirtschaftliche Verteilung für den Übergang zwischen ihnen regeln. Die notarielle Vereinbarung und die gesetzlichen Regelungen sollten dabei auseinandergehalten werden.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist eine aktuelle und vollständige Unterlagenmappe hilfreich. Dazu gehören neben Grundsteuerbescheiden auch Grundbuchunterlagen, Energieausweis und – bei Eigentumswohnungen – Unterlagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Eine professionelle Immobilienbewertung betrachtet den Marktwert und die individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie.

Gerade in München, Grünwald und vielen Gemeinden im Umland fragen Kaufinteressenten zunehmend nach den laufenden Nebenkosten einer Immobilie. Dazu gehört auch die Grundsteuer. Eine transparente Darstellung der aktuellen Belastungen schafft Vertrauen und hilft Käufern, die laufenden Kosten realistisch einzuschätzen.

Unser Rat aus der Praxis

Viele Eigentümer sprechen uns erst dann auf die Grundsteuer an, wenn ein neuer Bescheid eintrifft oder ein Verkauf geplant ist. Dabei stellen wir häufig fest, dass die Grundsteuer mit dem Marktwert einer Immobilie verwechselt wird. Die steuerliche Bewertung dient jedoch anderen Zwecken als eine Immobilienbewertung für den Verkauf. Deshalb lohnt es sich, beide Themen getrennt zu betrachten und die jeweiligen Unterlagen frühzeitig zu prüfen.

Die Grundsteuer ist für Eigentümer selten das einzige Thema, das sie beschäftigt. Häufig geht es gleichzeitig um einen Verkauf, eine Erbschaft, eine Vermietung oder die Frage, ob eine Immobilie langfristig noch zur eigenen Lebensplanung passt. In solchen Situationen hilft es, die steuerlichen Fragen sauber von der Marktwertfrage und der Verkaufsstrategie zu trennen.

Unser Tipp: Bewahren Sie Grundsteuerbescheide und die zugrunde liegenden Erklärungen gemeinsam mit den übrigen Immobilienunterlagen auf. So können Veränderungen nachvollzogen und Fragen von Kaufinteressenten oder dem Notar schneller beantwortet werden.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die neue Grundsteuer?

Die reformierte Grundsteuer wird seit dem 1. Januar 2025 auf Grundlage der neuen Bewertung erhoben. Die konkrete Umsetzung und die Höhe können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich ausfallen.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Steuerschuldner ist grundsätzlich, wem der Grundbesitz nach den gesetzlichen Regelungen zugerechnet wird. Für das Kalenderjahr ist insbesondere der Stichtag zu Jahresbeginn wichtig. Im Kaufvertrag können Käufer und Verkäufer die wirtschaftliche Verteilung für den Übergang untereinander regeln.

Ist die Grundsteuer dasselbe wie die Grunderwerbsteuer?

Nein. Die Grundsteuer ist eine laufende Abgabe auf Grundbesitz. Die Grunderwerbsteuer fällt grundsätzlich beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie an.

Warum ist die Grundsteuer in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch?

Die Gemeinden legen eigene Hebesätze fest. Deshalb kann die Grundsteuer trotz vergleichbarer Grundstücke unterschiedlich ausfallen.

Hat die Höhe der Grundsteuer Einfluss auf den Marktwert meiner Immobilie?

Die Grundsteuer beeinflusst grundsätzlich nicht direkt den Marktwert einer Immobilie. Sie gehört jedoch zu den laufenden Kosten, die Kaufinteressenten bei ihrer Entscheidung berücksichtigen können. Besonders bei vermieteten Immobilien oder Kapitalanlagen können laufende Belastungen eine Rolle spielen.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung?

Bei einer Eigentumswohnung werden die maßgeblichen Flächen und Eigentumsanteile nach dem jeweiligen Landesmodell berücksichtigt. Zusätzlich sollten Hausgeld, Rücklagen und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft geprüft werden.

Grundsteuer und Immobilienentscheidung klar einordnen

Die Grundsteuerreform ist umgesetzt, ihre Auswirkungen bleiben für viele Eigentümer dennoch ein laufendes Thema. Entscheidend ist, die eigenen Bescheide, Flächenangaben und Änderungen am Grundstück im Blick zu behalten. Beim Verkauf sollte die Grundsteuer transparent erklärt, aber nicht mit Marktwert oder Grunderwerbsteuer verwechselt werden.

Wenn Sie Ihre Immobilie in München oder im Umland verkaufen möchten und Fragen zu Unterlagen, Wert oder laufenden Belastungen haben, sprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Grundsteuerrecht und Verwaltungsverfahren können sich ändern. Lassen Sie konkrete Bescheide und Einzelfälle durch das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater prüfen.

 

Foto: © stadtratte/Depositphotos.com

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