Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lebenstraum-Immobilien GmbH & Co. KG
Stand: Juli 2026 | Gültig ab 09.07.2026 | Fassung gemäß BGB, MaBV, WoVermG, DSGVO
| Rechtlicher Hinweis: Diese AGB regeln die vertraglichen Grundlagen zwischen der Lebenstraum-Immobilien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Makler“) und ihren Kunden. Sie wurden auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte sowie der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erstellt (insbesondere §§ 652 ff., 305 ff. BGB; § 34c GewO; MaBV; WoVermG; DSGVO). |
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Lebenstraum-Immobilien GmbH & Co. KG, nachfolgend „Makler“, und ihren Kunden (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter, Pächter, nachfolgend jeweils „Kunde“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Der Makler ist Inhaber einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO und unterliegt der Aufsicht der zuständigen Behörde. Berufsrechtliche Regelungen der IHK sowie die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sind einzuhalten.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages
(1) Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Dienstleistungen des Maklers in Anspruch nimmt und dabei Kenntnis von der Provisionspflicht hat. Dies gilt insbesondere beim:
- Abruf oder Anforderung eines Exposés in Kenntnis der Provisionserwartung,
- Erteilung eines schriftlichen Suchauftrages oder Vermittlungsauftrages,
- Vereinbarung eines Besichtigungstermins nach Kenntnis der Maklerprovision.
(2) Für den Nachweis oder die Vermittlung von Wohnungen und Einfamilienhäusern zum Kauf ist gemäß § 656a BGB die Textform (z. B. E-Mail) erforderlich. Ein mündlich geschlossener Maklervertrag für diese Objektarten ist unwirksam.
(3) Für Mietobjekte ist Textform empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Der Makler bestätigt den Auftragseingang in Textform.
(4) Der Einbeziehung dieser AGB wird durch die Inanspruchnahme der Maklerleistungen zugestimmt. Der Kunde erhält die AGB vor Vertragsschluss in Textform übermittelt oder es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, diese auf der Website des Maklers einzusehen.
§ 3 Leistungsumfang des Maklers
(1) Der Makler erbringt je nach Auftragsart folgende Leistungen:
- Nachweistätigkeit: Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages.
- Vermittlungstätigkeit: Aktive Herbeiführung des Vertragsabschlusses durch Verhandlungsführung zwischen den Parteien.
(2) Alle Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
(3) Der Makler übernimmt keine Garantie für den Eintritt eines Vertragsabschlusses.
§ 4 Maklerprovision (Courtage)
(1) Die Provision wird im jeweiligen Maklervertrag oder im Exposé ausgewiesen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Sätze:
| Vertragsart | Provision |
| Immobilienkauf (Käufer) | 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. MwSt. |
| Immobilienkauf (Verkäufer) | 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. MwSt. |
| Wohnungsvermietung | Bis zu 2,0 Nettokaltmieten inkl. MwSt. (Auftraggeber) |
| Gewerbevermietung | Nach individueller Vereinbarung |
(2) Bei Kaufimmobilien gilt gemäß § 656c BGB: Verpflichtet der Makler beide Vertragsparteien zur Zahlung einer Provision, so darf von einer Partei keine höhere Provision verlangt werden als von der anderen. Die Provisionsansprüche entstehen gleichzeitig.
(3) Die Provision wird mit Abschluss des durch den Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) fällig. Bei Kaufverträgen entsteht die Fälligkeit mit notarieller Beurkundung.
(4) Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Hauptvertrag nachträglich einvernehmlich aufgehoben oder wegen Leistungsstörungen rückabgewickelt wird, sofern der Makler seine Leistung kausal erbracht hat (BGH, Az. I ZR 91/20).
(5) Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf) und der Abschluss auf der Tätigkeit des Maklers beruht.
(6) Der Provisionsanspruch besteht ebenfalls, wenn ein dem Kunden nahestehender Dritter (Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter, verbundenes Unternehmen) den Vertrag abschließt und der Kunde durch den Nachweis des Maklers die Möglichkeit zum Abschluss erlangt hat.
§ 5 Zahlung der Provision
(1) Die Provision ist sofort nach Fälligkeit (§ 4 Abs. 3) ohne Abzug zahlbar. Der Makler stellt hierüber eine Rechnung aus.
(2) Kommt der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung seiner Zahlungspflicht nach, tritt Verzug ein. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) bei Unternehmern berechnet.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Makler anerkannt ist.
§ 6 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Alle vom Makler übermittelten Objektinformationen, Exposés und Nachweise sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln.
(2) Die Weitergabe von Objektinformationen oder die Benennung der Vertragspartei an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers ist untersagt.
(3) Kommt infolge einer unberechtigten Weitergabe durch den Kunden ein Vertrag zwischen einem Dritten und dem Eigentümer zustande, haftet der Kunde gegenüber dem Makler auf Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision (§ 826 BGB, § 280 BGB).
(4) Ist dem Kunden das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, dem Makler dies unverzüglich unter Offenlegung der Vorkenntnis mitzuteilen. Hinweis: Eine Klausel, die den Provisionsanspruch trotz bewiesener Vorkenntnis aufrechterhält, ist nach aktueller Rechtsprechung unwirksam (LG Berlin, Az. 52 O 304/18). Der Makler behält sich vor, im Einzelfall die Kausalität des Nachweises nachzuweisen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich zu informieren, wenn:
- er seine Kauf-, Verkaufs-, Miet- oder Vermietungsabsicht aufgibt,
- ein Vertragsabschluss über ein nachgewiesenes Objekt zustande gekommen ist,
- er parallel mit einem anderen Makler oder direkt mit der Gegenseite verhandelt.
(2) Der Auftraggeber eines Alleinauftrags ist verpflichtet, Maklerleistungen Dritter bezüglich des beauftragten Objekts abzulehnen und den Makler hierüber zu informieren.
(3) Dem Makler steht ein Auskunftsanspruch zu, mit wem und zu welchen Konditionen ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen wurde, um den Provisionsanspruch überprüfen zu können.
§ 8 Doppeltätigkeit des Maklers
(1) Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer/Mieter als auch für den Verkäufer/Vermieter provisionspflichtig tätig zu sein (§ 654 BGB analog), sofern dies nicht mit einer ausschließlichen Interessenvertretung einer Partei unvereinbar ist.
(2) Der Makler weist den Kunden auf eine bestehende Doppeltätigkeit hin. Er wahrt dabei die Interessen beider Parteien in gleicher Weise, ohne einem Beteiligten einen Vorteil zu verschaffen.
(3) Ist der Makler ausschließlich als einseitiger Interessenvertreter des Verkäufers tätig und schließt keinen Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten, entfällt der Provisionsanspruch gegenüber dem Kaufinteressenten (§ 656b BGB).
§ 9 Haftung des Maklers
(1) Die Angaben in Exposés und Objektunterlagen beruhen auf Informationen des Eigentümers oder von Dritten. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben keine Gewähr, sofern er nicht eigene Recherchen vorgenommen hat. Es obliegt dem Kunden, die Angaben im Rahmen seiner Due Diligence zu prüfen.
(2) Der Makler haftet uneingeschränkt für:
- Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Maklers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
- vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen,
- Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Ein vollständiger Haftungsausschluss ist nach §§ 307 ff. BGB unwirksam und wird hiermit ausdrücklich nicht vereinbart.
(5) Der Makler überprüft weder die Bonität der vermittelten Partei noch die Lastenfreiheit des Objekts, sofern nicht ausdrücklich beauftragt. Er übernimmt hierfür keine Haftung.
§ 10 Alleinauftrag und Aufwendungsersatz
(1) Ein Alleinauftrag verpflichtet den Auftraggeber, den Makler für die Dauer des Auftrags exklusiv mit der Vermarktung zu beauftragen. Die Laufzeit wird im Einzelvertrag vereinbart und beträgt in der Regel maximal 6 Monate. Eine automatische Verlängerung ohne Kündigungsmöglichkeit ist ausgeschlossen (OLG Stuttgart, Az. 3 U 146/18).
(2) Kommt während der Laufzeit eines Alleinauftrags unter Umgehung des Maklers ein Vertragsabschluss mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten zustande, behält der Makler seinen vollen Provisionsanspruch.
(3) Aufwendungsersatz (z. B. Kosten für Inserate, Fotografen, Grundbuchauszüge) wird nur erstattet, wenn dies im Einzelauftrag ausdrücklich vereinbart wurde und die Höhe im Voraus schriftlich festgelegt wurde. Der Aufwendungsersatz beträgt maximal 10 % der vereinbarten oder erwarteten Provisionshöhe.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
| Widerrufsbelehrung (§§ 312 ff. BGB) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lebenstraum-Immobilien GmbH & Co. KG) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, so sind Sie verpflichtet, uns einen angemessenen Anteil der bereits erbrachten Leistung zu erstatten. Vorzeitiges Erloschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Maklervertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt wurde und Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben. |
§ 12 Datenschutz
(1) Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Maklervertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Weitergabe an Notar, Eigentümer, Finanzierungspartner) oder der Kunde eingewilligt hat.
(3) Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website des Maklers unter www.lebenstraum-immobilien.com einsehbar. Sie regelt insbesondere Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) gemäß Art. 15 ff. DSGVO.
(4) Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (i. d. R. 10 Jahre nach § 257 HGB, § 147 AO) gespeichert.
§ 13 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Makler erstellten Unterlagen (Exposés, Grundrisse, Texte, Fotos, Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
(2) Der Kunde darf Exposés ausschließlich zur eigenen Entscheidungsfindung verwenden. Eine kommerzielle Nutzung ist untersagt.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Maklerverträge ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
(2) Alleinaufträge mit vereinbarter Laufzeit sind für beide Parteien während der Laufzeit bindend; eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
(3) Der Provisionsanspruch für bereits nachgewiesene Objekte bleibt auch nach Kündigung des Maklervertrages bestehen, wenn der Vertragsabschluss innerhalb einer angemessenen Frist auf den Nachweis des Maklers zurückzuführen ist (Adäquanzkausalität).
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand: Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Maklers als Gerichtsstand vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand (§ 29c ZPO, § 21 ZPO).
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Maklervertrages bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird einvernehmlich vereinbart.

